Vor dem Studium

Internationale Studienbewerber*innen brauchen für die Bewerbung an der OTH Regensburg

  • eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) 
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache

Für die Bewerbung

wird die Zeugnisanerkennung von ausländischen Vorbildungsnachweisen (Schulabschlusszeugnisse, Studienleistungen) von uni-assist gemacht. Sie müssen dort eine sogenannte Vorprüfungsdokumentation = VPD beantragen. (Ausnahmen sind Bachelorbewerbungen aus der VR China und aus Vietnam. Für diese ist die jeweilige Akademische Prüfstelle – siehe unten – zuständig.)

Für die Bewerbung für alle anderen Masterstudiengänge ist eine Anerkennung über uni-assist nicht notwendig. Reichen Sie bitte Ihre ausländischen Zeugnisse in deutscher oder englischer Übersetzung ein. Jeder Masterstudiengang hat seine spezifischen Zulassungsvoraussetzungen. Genaue Informationen finden Sie in der Studiengangsliste in der Spalte „Infoblatt“ unter „Bitte lesen!“.

VPD von uni-assist (Bachelor und MEM)

Bedenken Sie bitte, dass die Bearbeitungszeit 4 bis 6 Wochen dauern kann, manchmal auch länger. In unserem Infoblatt zur Beantragung der VPD ist das Wichtigste in wenigen Schritten zusammengefasst.

Infoblatt zur Beantragung der VPD

Informationen zur Einstufung Ihrer Zeugnisse finden Sie im Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen.

Wenn Ihre VPD bescheinigt, dass Sie direkt für ein Studium qualifiziert sind, ist die VPD Ihre Hochschulzugangsberechtigung = HZB. Sie können sich damit an der OTH Regensburg für einen Studienplatz bewerben. Beachten Sie dabei bitte die Bewerbungsfrist!

Bei Bewerbungen für einen Bachelorstudiengang kann die VPD in der Regel für ein Wintersemester bis 20. Juli, für ein Sommersemester bis 20. Januar über das Bewerbungsportal der OTH nachgereicht werden.
 

Akademische Prüfstelle (APS)

Studienbewerber*innen für Bachelorstudiengänge aus der VR China und aus Vietnam müssen ihr Zertifikat inkl. Gesamtdurchschnittsnote und Fächerverbindung von der Akademischen Prüfstelle (APS) der jeweiligen deutschen Botschaft fristgerecht im Bewerbungsportal der OTH hochladen.
 

Studienkolleg / Feststellungsprüfung

Wenn in Ihrer VPD steht, dass Sie nicht direkt für ein Studium an der Hochschule, sondern für ein Studienkolleg qualifiziert sind, müssen Sie zunächst die Feststellungsprüfung (FSP) an einem Studienkolleg ablegen. In zwei Semestern (1 Jahr) werden die Studienbewerber*innen vom Studienkolleg auf die FSP vorbereitet. Im Januar und Juli findet eine Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch und Mathematik statt.

Sie müssen sich bitte mit Ihrer VPD selbst bei einem Studienkolleg anmelden. In Bayern ist das Studienkolleg Coburg für die Fachhochschulen bzw. die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften zuständig.

Allgemeine Informationen zu Studienkollegs in Deutschland

Mit dem FSP-Zeugnis (zusammen mit Ihrem ausländischen Schulabschlusszeugnis) können Sie sich für einen Studienplatz an der OTH Regensburg bewerben. Es kann in der Regel für ein Wintersemester bis 20. Juli, für ein Sommersemester bis 20. Januar über das Bewerbungsportal der OTH nachgereicht werden.

Mit dem Abschluss an einem Studienkolleg werden gleichzeitig die nötigen Deutschkenntnisse nachgewiesen.

Deutsch ist die grundlegende Unterrichtssprache in allen Studiengängen, auch bei Studiengängen mit englischen Namen. Daher müssen Studienbewerber*innen, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, für die Einschreibung an der OTH Regensburg deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. (Ausnahmen sind die beiden Masterstudiengänge Europäische Betriebswirtschaft (MEB) und Electrical and Microsystems Engineering (MEM), die komplett auf Englisch studiert werden können. Hierfür ist kein Deutschnachweis notwendig.)

Den Deutschnachweis müssen Sie entweder bei der Bewerbung oder der Imma­trikulation im Portal hochladen.

Internationale OTH-Studienbewerber*innen haben die Möglichkeit, am ZSK der Universität Regensburg die „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ (DSH) und andere Deutsch-Prüfungen abzulegen.

Falls Ihre Deutschkenntnisse nicht ausreichen, können Sie einen studienvorbereitenden Deutschkurs be­legen.

Falls Ihre Deutschkenntnisse noch nicht ausreichen, könnte ein studienvorbereitender Deutschkurs interessant für Sie sein. Die OTH Regensburg arbeitet hier mit dem „Zentrum für Sprache und Kommunikation“ (ZSK) an der Universität Regensburg zusammen. Das ZSK stellt ein Kursangebot ab dem Niveau B2 bereit. Die Semesterkurse sind kostenpflichtig (530 € pro Semester).

Die Anmeldung für die Semesterkurse erfolgt für OTH-Studieninteressierte über das Akademische Auslandsamt der OTH Regensburg.

Das brauchen Sie:

  • VPD von uni-assist (Zeugnisanerkennung) mit direktem Hochschulzugang oder Zulassung zu einem Masterstudiengang an der OTH Regensburg
  • Sprachnachweis über Deutschkenntnisse (mind. B1 mit dem Ergebnis „sehr gut“ oder „gut“) – alle anerkannten Zertifikate finden Sie unter „Einstufung“
  • ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular
  • Zahlungsnachweis über die bezahlte Kursgebühr (bei Geflüchteten genügt eventuell eine Ausweiskopie)

Schicken Sie für die Teilnahme im Sommersemester 2023 die Unterlagen bitte bis 28.02.2023 per Mail an anmeldung_df(at)oth-regensburg.de. Die Kurse dauern von Mitte April bis Ende Juli 2023.

Bewerben Sie sich bitte noch NICHT über das Online-Bewerbungsportal für Ihren gewünschten Studiengang!

Wenn Sie alle Dokumente vollständig eingereicht haben, bekommen Sie eine formlose Anmeldebestätigung per Mail mit Informationen zur Immatri­ku­la­tion und dem weiteren Vorgehen.

Falls Sie ein formales Schreiben für die Visumsbeantragung benötigen, geben Sie bitte Be­scheid. Es kann jedoch erst ausgestellt werden, wenn die Anmeldeunterlagen vollständig sind.

Neben den Kursen am ZSK bietet zum Beispiel auch die Volkshochschule Regensburg sowie einige Sprachschulen geeignete kostenpflichtige Deutschkurse an.

Bitte beachten Sie, dass Studierende aus Nicht-EU-Ländern während des studien­vorberei­tenden Deutschkurses nur in den Semesterferien arbeiten dürfen!

Wichtige Informationen zum Bewerbungsablauf, speziell für Bachelorbewerbungen, finden Sie in den FAQ der Abteilung Studium. Für den Master MEM und den Master MEB gibt es zusätzliche Informationen auf den Studiengangsseiten. Lesen Sie sich diese bitte vor der Bewerbung sorgfältig durch!

Online-Bewerbungsportal

Für Ihre Bewerbung für einen Studienplatz an der OTH Regensburg nutzen Sie bitte im Bewerbungszeitraum das Online-Bewerbungsportal. Sie müssen den Online-Antrag komplett ausfüllen und alle erforderlichen Unterlagen (bei Masterstudiengängen stehen diese im Infoblatt in den „Bitte lesen“-Dateien) im Portal als PDF hochladen.

Der Bescheid über die bestandene Feststellungsprüfung und die VPD können bei Bewerbungen für Bachelorstudiengänge mit NC bis 20. Juli bzw. 20. Januar nachgereicht werden.

Nach Absendung Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung per E-Mail. Während des Bewerbungsverfahrens kann keine bedingte Zulassung ausgestellt werden.

Eine Bewerbung für mehrere Studiengänge ist möglich.

Für Details zu den Inhalten der Studiengänge und dem Auswahlverfahren wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Studienfachberater*innen.

Die Bachelorstudiengänge Architektur und Industriedesign erfordern eine Eignungsprüfung.

Wenn Sie sich Studienleistungen anerkennen lassen und sich in ein höheres Fachsemester bewerben möchten, bewerben Sie sich bitte unbedingt zusätzlich auch für das 1. Fachsemester.

Bei manchen Bachelorstudiengängen müssen Sie vor Beginn des Studiums ein Vorpraktikum nachweisen.

Im Bewerbungsportal können Sie unter Ihrem Status nachsehen, wie der Stand des Zulassungsverfahrens ist.

Bei Fragen zu Ihren Bewerbungsunterlagen wenden Sie sich bitte mit Angabe Ihrer Bewerbernummer an die zuständigen Ansprechpartner*innen aus dem Referat Zulassung und Organisation.
 

Vergabe der Studienplätze und Immatrikulation

Manche Bachelorstudiengänge sind zulassungsbeschränkt (NC-Studiengänge), das heißt, die Auswahl der Bewerber*innen erfolgt aufgrund der Note in der Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Für Bewerber*innen aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums findet bei NC-Studiengängen eine Ausländerquote Anwendung.

Die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide werden voraussichtlich für ein Wintersemester ab Ende Juli bis Ende August bzw. für ein Sommersemester ab Ende Januar bis Ende Februar von der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) per E-Mail versendet.Bei erfolgreicher Bewerbung bekommen Sie einen Zulas­sungsbescheid. Das heißt, Sie bekommen einen Studienplatz angeboten und müssen diesen innerhalb der angegebenen Frist im Onlineportal annehmen. Bei NC-Studien­gängen müssen Sie den Studienplatz erst unter Hochschulstart annehmen, dann im OTH-Portal, bei zulassungsfreien Studiengängen nur im OTH-Portal. Ihre Bewerbung wird ausgeschlossen, wenn Sie den Platz nicht rechtzeitig annehmen.

Auf unserer Homepage finden Sie weitere Informationen zur Immatrikulation.

Wenn Sie den Studienplatz fristgerecht angenommen haben, sind Sie immatrikuliert. Sie erhalten Ihre OTH-Karte = Studentenausweis.

Der Zulassungsbescheid ist nur für das beantragte Semester gültig, d.h. er kann nicht aufgehoben oder in ein späteres Semester verschoben werden.

Bitte beachten Sie alle E-Mails der Abteilung Studium und befolgen Sie genau die Anweisungen! Falls Sie etwas nicht verstehen, können Sie sich gerne an das Akademische Auslandsamt wenden.

Die Einschreibung an der Hochschule gilt nur für das erste Semester. Für jedes weitere Semester müssen Sie sich rückmelden und erneut Studienbeiträge bezahlen.
 

Fehlender Deutschnachweis

Sollten Sie einen Studienplatz bekommen, den Deutschnachweis aber nicht rechtzeitig haben, können Sie sich in der Regel für das gleiche Semester noch zu einem studienvorbereitenden Deutschkurs ummelden. Sie können Ihren Studienplatz aber nicht aufheben oder ins nächste Semester verschieben, sondern müssen sich zu gegebener Zeit erneut bewerben.

Jede*r Studierende kann sich wenige Tage nach der Immatrikulation seine Login-Daten = Benutzerkennung für seinen RZ-Account aus dem Online-Portal herunterladen (RZ = Rechenzentrum). Mit den Login-Daten haben Sie Zugang

  • zu den PC-Arbeitsplätzen in den CIP-Pools
  • zum persönlichen E-Mail-Konto
  • zum persönlichen Speicherplatz auf dem Netzlaufwerk (G:\)
  • zum Netzwerk (VPN, WLAN)

Jeder Account hat außerdem ein virtuelles Konto, das man an den Validierern aufladen kann. Voraussetzung dafür ist, dass vorher Geld auf die OTH-Karte gebucht wurde. Dieses Konto benötigt man zum Drucken in den CIP-Pools.

Bei Fragen und Problemen lesen Sie bitte im Supportwiki nach oder wenden Sie sich bitte an den Infostand.

Auf den Seiten des Auswärtigen Amts finden Sie Informationen zum Thema Visum. Einige wichtige Informationen haben wir hier für Sie zusammengefasst.
 

Einreise ohne Visum

Ein Visumverfahren zur Einreise in das Bundesgebiet ist nicht nötig für EU-Bür­ger*innen und Bürger*innen aus Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz, Israel, den USA, Kanada, Japan, Südkorea, Australien, Neuseeland, Andorra, Honduras, Monaco, San Marino, Brasilien und El Salvador.
 

Studierendenvisum

Studierende aus Nicht-EU-Ländern (Ausnahmen sind Island, Liechtenstein, Nor­wegen, die Schweiz, Israel, die USA, Kanada, Japan, Südkorea, Australien, Neuseeland, Andorra, Honduras, Monaco, San Marino, Brasilien und El Salvador) müssen vor der Einreise in die Bundesrepublik ein sogenanntes Studierendenvisum bean­tragen. Dieses Visum ist bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung im Heimat- oder momentanen Aufenthaltsland zu beantragen und wird auch von dieser erteilt.

Die Bearbeitung eines Visumsantrags kann bis zu zwei Monate dauern. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Auslandsvertretung der Bundesrepu­blik auf!

Der Zulassungsbescheid ist die Grundlage für die Beantragung eines Studie­rendenvisums. Bitte beantragen Sie die Einreise für den Zeitpunkt, an dem Sie laut Zulassungsbescheid an der Hochschule erscheinen müssen. Neben dem Zu­lassungsbescheid werden für das Visumverfahren von der deutschen Auslands­vertretung noch weitere Unterlagen verlangt, z. B. ein Finanzierungsnachweis und der Nachweis einer Krankenversicherung. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung, welche Dokumente Sie vorlegen müssen.

Wenn Sie während Ihres Studiums den Studiengang wechseln wollen, müssen Sie die Ausländerbehörde frühzeitig darüber informieren. An­sonsten ist Ihr Aufenthalt illegal!
 

Studienbewerbervisum

Wenn Sie zur Vorbereitung Ihres Studienaufenthalts Deutschkurse an Sprach­schulen in Deutschland besuchen wollen, also zur Beantragung des Visums noch keinen Zulassungsbescheid einer Universität vorlegen können, haben Sie die Möglichkeit, ein Einreisevisum als Studienbewerber*in zu beantragen. Bitte erkundigen Sie sich bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland nach den genauen Voraussetzungen (Anmeldebestätigung einer Sprachschule, Nachweis der Hochschulreife, Nachweis der Finanzierung etc.)!

Reisen Sie auf keinen Fall als Tourist*in oder Besucher*in ein! Ein Touristenvisum kann, sobald Sie nach Deutschland eingereist sind, grundsätzlich nicht mehr in ein Studierendenvisum umgewandelt werden.
 

Bescheinigung des Aufenthaltsrechts / Aufenthaltserlaubnis

EU-Bürger*innen sowie Bürger*innen von Island, Liechtenstein und Norwegen müssen sich bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten beim Bürgerzentrum der Stadt anmelden. Sie müssen dort eine Bescheinigung über ihr gemeinschaftsrechtliches Aufenthaltsrecht = Freizügigkeitsbescheinigung beantragen.

Erforderlich sind hierfür:

  • Aufenthaltsanzeige für EU-Staatsangehörige und der EWR-Staaten sowie deren Familienangehörige
  • gültiger Reisepass
  • biometrisches Passfoto

Nicht-EU-Bürger*innen müssen sich nach ihrer Ankunft in Regensburg inner­halb einer Woche beim Bürgerzentrum der Stadt Regensburg anmelden und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Aufenthaltserlaubnis für Studieren­de wird erst nach der Einschreibung erteilt.

Für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis sind folgende Unterlagen nötig:

  • Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
  • gültiger Reisepass mit Einreisevisum
  • Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule
  • Bescheinigung der Krankenkasse
  • biometrisches Passfoto
  • Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt (853 € pro Monat)
  • Geld für Gebühren
     

Beachten Sie bitte die Meldepflicht!

Innerhalb einer Woche nach Bezug eines Zimmers oder einer Wohnung muss man sich im Bürgerzentrum in der Abteilung für Ausländerangelegenhei­ten mit der neuen Adresse anmelden.

Alle Studierenden müssen über einen ausreichenden Krankenversicherungs­schutz verfügen. Nur mit einer gültigen Krankenversicherung kann man sich an der Hochschule einschreiben oder rückmelden.

Ausländische Krankenversicherungen oder private Versicherungen, bei denen ein Höchstbetrag vereinbart ist, können im Regelfall nicht anerkannt werden.

Studierende aus Ländern, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkom­men haben (alle EU-Länder, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) benötigen nur die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) oder einen entsprechen­den Nachweis ihrer Versicherung im Heimatland.

Mit Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien, der Türkei und Tunesien gibt es ein eingeschränktes Versicherungsabkommen, das nur den absoluten Notfall abdeckt. In diesem Fall ist es empfehlenswert, eine deutsche Krankenversicherung abzuschließen.

Alle anderen Studierenden müssen eine Krankenversicherung in Deutschland abschließen. Studierende, die älter als 30 Jahre sind, können nicht zum Stu­dententarif versichert werden. Sie müssen eine private Krankenversicherung abschließen.

Sehr zu empfehlen ist der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung, die für viele Schäden aufkommt, die der*die Versicherte schuldhaft verursacht.