FAQs - Häufig gestellte Fragen
Ein Deutschlandstipendium kann nur in der Regelstudienzeit bezogen werden.
Aufgrund der Corona-Situation wurde in Art. 99 Abs. 2 BayHSchG folgende Festlegung getroffen:
(2) Für die im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021, Sommersemester 2021 oder Wintersemester 2021/2022 in einem Studiengang an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule immatrikulierten und nicht beurlaubten Studierenden gilt eine von der Regelstudienzeit abweichende individuelle Regelstudienzeit. Die individuelle Regelstudienzeit entspricht der Regelstudienzeit verlängert um ein Semester für jedes Semester, in dem die Voraussetzungen nach Satz 1 erfüllt sind. Soweit Abs. 1 die Verlängerung von Fristen vorgibt, sind die dort getroffenen Regelungen abschließend.
Dies bedeutet eine individuelle Regelstudienzeit für die im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021, Sommersemester 2021 und/oder Wintersemester 2021/2022 immatrikulierten Studierenden. Die Regelstudienzeit verlängert sich um jedes Semester, in dem man in diesen Semestern immatrikuliert und nicht gleichzeitig beurlaubt war/ist.
Beispiel:
- Regelstudienzeit: 7 Semester
- Sie befinden sich im SoSe 2021 im 7. Fachsemester
- Sie waren im Sommersemester 2020, im Wintersemester 2020/2021 und im Sommersemester 2021 immatrikuliert--> individuelle Regelstudienzeit beträgt 10 Semester (also 7 reguläre Semester +3 "Corona Semester")
- Sie können sich für den nächsten Förderzeitraum für ein Deutschlandstipendium bewerben, da Ihre Regelstudienzeit individuell verlängert ist
Die eine Hälfte des Stipendiums übernehmen private Förderer und die andere Hälfte der Bund. Ausgezahlt wird das Stipendium durch die jeweilige Hochschule.
Ja. Das Stipendium fördert ausschließlich Studierende, die bereits an der OTH Regensburg immatrikuliert sind oder Bewerber*innen, die die für das Studium an der OTH Regensburg erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und direkt vor der Aufnahme des Studiums an der OTH Regensburg stehen.
Die Stipendienhöhe beträgt 300 € pro Monat im Förderjahr (1. Oktober bis 30. September des Folgejahres). Die Höhe des Stipendiums ist vom eignenen und dem Einkommen der Eltern unabhängig.
Als Stipendiat*in verpflichten Sie sich zur Teilnahme an der Evaluation der Studienleistungen und des Stipendienprogramms.
Veränderungen, die für die Bewilligung des Stipendiums erheblich sind, müssen unverzüglich mitgeteilt werden.
Als Stipendiat*in sind Sie darüber hinaus Botschafter*in des Stipendienprogramms. Das Deutschlandstipendium lebt vom Austausch zwischen privaten Mittelgebern und Studierenden. Sie sollten daher an Veranstaltungen im Rahmen des Programms teilnehmen und dem ideellen Förderangebot der privaten Mittelgeber offen gegenüberstehen. Sehen Sie dieses als Chance, Ihr persönliches Netzwerk auszubauen.
Eine Bewerbung ist frühestens direkt vor Aufnahme eines Studiums an der OTH Regensburg möglich. Spätester Zeitpunkt für eine Bewerbung ist zwei Semester vor Ende der Regelstudienzeit (bitte beachten Sie dazu den Punkt "Corona und Regelstudienzeit").
Die Bewerbung um ein Deutschlandstipendium erfolgt über ein Online-Bewerbungsverfahren.
Die OTH Regensburg schreibt die zu vergebenen Stipendien mit dem exakten Bewerbungszeitraum einmal jährlich im Sommersemester (Juli/August) auf der Homepage (www.oth-regensburg.de/deutschlandstipendium) aus.
Das Online-Bewerbungsverfahren wird zum Start des Bewerbungszeitraumes freigeschaltet. Es enthält genaue Angaben zu den einzureichenden Unterlagen.
Eine Bewerbung vor Beginn des Bewerbungszeitraumes ist nicht möglich.
Die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgt durch eine zentrale Auswahlkommission. Diese besteht aus dem Präsidenten, der Frauenbeauftragten, dem Vizekanzler, dem/der studentischen Vertreter*in im Senat und den Referentinnen für Alumni & Career Service.
Die ausgewählten Studierenden erhalten zu Beginn der Förderung einen schriftlichen Bewilligungsbescheid. Abgelehnte Kandidatinnen und Kandidaten erhalten einen Ablehnungsbescheid.
Der Online-Bewerbung sind folgende Unterlagen als pdf beizufügen:
- Motivationsschreiben (1- max. 2 DIN A4 Seiten)
- Tabellarischer Lebenslauf
- Studienbescheinigung der OTH Regensburg (Studienbewerber*innen können ihre Studienbescheinigung nach Erhalt nachreichen)
- Nachweis über bisher erworbene ECTS-Punkte
(nur für Bewerber*innen im 2. oder höheren Fachsemester) - Zeugniskopie der Hochschulzugangsberechtigung (unbeglaubigt)
- allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife
oder - Nachweis über besondere Qualifikation
- allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife
- ggf. Kopie des Abschlusszeugnisses der Berufsausbildung und des Arbeitszeugnisses (unbeglaubigt)
- Nachweise über studienbegleitende Erwerbstätigkeit, Preise, Auszeichnungen, Erfolge, außerschulisches oder außerfachliches Engagement
- unterschriebene Bewerbungsvereinbarung: Die Bewerbungsvereinbarung finden Sie im Bewerbungsportal. Bei diesem Dokument bitte die letzte Seite ausfüllen, unterschreiben und als Anhang mit hochladen
Nein. Als Beleg sind die Notennachweise aus QIS ausreichend.
Die bisher erbrachten Studienleistungen oder die Note der Hochschulzugangsberechtigung, besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise, außerschulisches oder außerfachliches Engagement und besondere familiäre und persönliche Umstände.
Als außerschulisches oder außerfachliches Engagement gilt z. B. eine ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement und die Mitwirkung in Religionsgemeinschaften, Verbänden und Vereinen.
Der Förderzeitraum beginnt jeweils ab 1. Oktober für ein Jahr.
Die Förderung wird zunächst für ein Jahr bewilligt. Anschließend ist eine erneute Bewerbung möglich. Die Förderhöchstdauer richtet sich grundsätzlich nach der Regelstudienzeit (bitte beachten Sie dazu den Punkt "Corona und Regelstudienzeit").
Eine Doppelförderung ist nicht möglich, wenn Sie bereits eine anderweitige begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung erhalten, wenn diese einen Monatsdurchschnitt pro Semester von 30 € oder mehr beträgt.
Aus einzelnen Stipendienprogrammen dürfen jedoch zusätzlich zum Deutschlandstipendium Leistungen bezogen werden:
Seit dem Sommersemester 2013 ist neben dem Bezug des Deutschlandstipendiums keine ideelle Förderung durch das Max-Weber-Programm mehr möglich.
Ja. Das Stipendium ist mit der Förderung aus dem BAföG kombinierbar.
Das Stipendium wird bei Auslandsstudien und Praktika, die mit dem Studium in Zusammenhang stehen, fortgezahlt.
Förderungsfähig sind neben einem Erststudium auch ein Zweit- und Ergänzungsstudium sowie Masterstudiengänge.
Duale Studiengänge und berufsbegleitende Studiengänge sind ebenfalls förderfähig.
Ja. Die Mindestförderungszeit beträgt zwei Semester Regelstudienzeit. Wenn Sie Ihr Bachelorstudium im Wintersemester des Förderzeitraumes innerhalb der Regelstudienzeit abschließen und im darauffolgenden Sommersemester unmittelbar ein Masterstudium an der OTH Regensburg aufnehmen, ist eine Bewerbung möglich. Erläutern Sie Ihre Pläne im Motivationsschreiben entsprechend.
Eine Weiterförderung im Sommersemester setzt voraus, dass Sie Ihr Bachelorstudium tatsächlich innerhalb der Regelstudienzeit abschließen und unmittelbar im Anschluss in einem Masterstudium an der OTH Regensburg immatrikuliert werden. Zum Beginn des Sommersemesters erfolgt daher eine entsprechende Überprüfung.
Nein.
Die Frage im Bewerberportal zum Bezug von öffentlichen Mitteln (Anwärterbezüge, Beschäftigung öffentl. Dienst) kann in diesem Fall irreführend wirken.
Der Ausschlussgrund bezieht sich nur auf Bewerber*innen von Verwaltungshochschulen, die in ihrer Ausbildung bereits Beamtenanwärterbezüge erhalten. Dies trifft an der OTH Regensburg grundsätzlich nicht zu. Trotzdem müssen wir diese Frage aus statistischen Gründen stellen.