Vorpraktikum
Allgemeine Hinweise und Informationen:
Während des Praktikums sollen konkrete Vorstellungen und praktische Kenntnisse vermittelt, d. h. keine Hilfstätigkeiten ausgeübt werden. Es ist in Vollzeit (welche in dem Betrieb / der Einrichtung üblich ist) abzuleisten.
Bei Besuch der FOS/BOS bitte keine Praktikumsunterlagen, Tätigkeitsnachweise etc. beifügen. Das Abschlusszeugnis reicht völlig aus, da hier die Fachrichtung genannt ist.
Für alle Praktikumsbestätigungen gilt:
- 1x komplett einreichen und nicht mehrmals Teilbestätigungen
- In allen Praktikumsbestätigungen muss die Wochenanzahl enthalten sein; also nicht nur der Zeitraum
- Sofern das Vorpraktikum nicht in Deutschland abgeleistet wurde, ist ein Nachweis mindestens in englischer Sprache erforderlich
Sie können gerne unsere Praktikumsbestätigung als Hilfsmittel verwenden und diese ausgefüllt dem Betrieb/der Einrichtung zur Unterschrift vorlegen.
Studiengänge mit Vorpraktikumspflicht und die dazugehörigen Informationen:
Die Vorpraktikumspflicht entfällt, wenn zur Studienbewerbung das FOS/BOS-Zeugnis mit der Fachrichtung Technik oder Gestaltung eingereicht wird. In allen anderen Fällen siehe Fälligkeit.
Fälligkeit der Praktikumsbestätigung: Ab Studienbeginn bis spätestens zum Ende des zweiten Semesters (Nicht zur Studienbewerbung). Einzureichen im Referat Prüfungen und Praktikum.
Dauer: 12 Wochen
Aufteilung: Das Vorpraktikum kann als Ganzes oder in zusammenhängenden Abschnitten von jeweils mindestens drei Wochen abgeleistet werden. Die Unterlagen sind 1x komplett einzureichen, nicht mehrmals mit Teilbestätigungen.
Inhalt: Es müssen bauplanerische Tätigkeiten in Architektur-, Ingenieur- oder Planungsbüros nachgewiesen werden. Der Abschluss FOS/BOS Technik und Gestaltung wird als Vorpraktikum vollständig anerkannt.
Die Vorpraktikumspflicht entfällt, wenn zur Studienbewerbung das FOS/BOS-Zeugnis mit der Fachrichtung Technik eingereicht wird. In allen anderen Fällen siehe Fälligkeit.
Fälligkeit der Praktikumsbestätigung: Ab Studienbeginn bis zum Beginn des vierten Studiensemesters (Nicht zur Studienbewerbung). Einzureichen im Referat Prüfungen und Praktikum.
Dauer: 12 Wochen
Aufteilung: Das Vorpraktikum kann auf drei Zeiträume und drei Praktikumsstellen aufgeteilt werden. Die Unterlagen sind 1x komplett einzureichen, nicht mehrmals mit Teilbestätigungen.
Inhalt: Bitte beachten Sie auch das gesonderte Infoblatt. Es müssen baupraktische oder bauplanerische Tätigkeiten nachgewiesen werden, z. B.: Bauvorbereitung, Erdbau, Mauerwerkbau, Holzbau und Betonbau
Die Vorpraktikumspflicht entfällt, wenn zur Studienbewerbung das FOS/BOS-Zeugnis mit der Fachrichtung Technik eingereicht wird. In allen anderen Fällen siehe Fälligkeit.
Fälligkeit der Praktikumsbestätigung: Ab Studienbeginn bis spätestens zum Eintritt in das praktische Studiensemester (Nicht zur Studienbewerbung). Einzureichen im Referat Prüfungen und Praktikum.
Dauer: 6 Wochen
Aufteilung: Das Vorpraktikum kann auf zwei Zeiträume und zwei Praktikumsstellen aufgeteilt werden. Die Unterlagen sind 1x komplett einzureichen, nicht mehrmals mit Teilbestätigungen.
Inhalt: Das Vorpraktikum kann in einem Planungsbüro der Architektur, der Gebäudetechnik oder der Energieberatung bzw. auch als Baustellenpraktikum im Bauhauptgewerbe oder bei einem Betrieb der Gebäudetechnik abgeleistet werden. Der Abschluss FOS/BOS Technik wird als Vorpraktikum vollständig anerkannt.
Die Vorpraktikumspflicht entfällt, wenn zur Studienbewerbung das FOS/BOS-Zeugnis mit der Fachrichtung Technik eingereicht wird. In allen anderen Fällen siehe Fälligkeit.
Fälligkeit der Praktikumsbestätigung: Ab Studienbeginn bis spätestens zum Eintritt in das praktische Studiensemester (Nicht zur Studienbewerbung). Einzureichen im Referat Prüfungen und Praktikum.
Dauer: 6 volle Wochen
Aufteilung: Das Vorpraktikum kann auf zwei Zeiträume (jeweils 3 Wochen) und zwei Praktikumsstellen aufgeteilt werden. Die Unterlagen sind 1x komplett einzureichen, nicht mehrmals mit Teilbestätigungen.
Inhalt: Grundsätzlich ist das Vorpraktikum darauf ausgelegt, Studierende praktisch auf die ingenieurwissenschaftlichen Anforderungen des Studiums vorzubereiten. Dazu gehören vor allem Kenntnisse aus dem Bereich der maschinenbaulichen Bearbeitung von Werkstoffen (Fräsen, Drehen, Schleifen, Bohren, Feilen, Schweißen, etc.) sowie das Kennenlernen von relevanten ingenieurstechnischen Werkstoffen und Fertigungsverfahren.
Bemerkung: Bitte beachten Sie für weiterführende Detailinformationen auch das gesonderte Infoblatt der Fakultät Maschinenbau für den Studiengang Biomedical Engineering.
Die Vorpraktikumspflicht entfällt, wenn zur Studienbewerbung das FOS/BOS-Zeugnis mit der Fachrichtung Technik eingereicht wird. In allen anderen Fällen siehe Fälligkeit.
Fälligkeit der Praktikumsbestätigung: Ab Studienbeginn bis spätestens zum Eintritt in das praktische Studiensemester (Nicht zur Studienbewerbung). Einzureichen im Referat Prüfungen und Praktikum.
Dauer: 6 Wochen
Aufteilung: Das Vorpraktikum kann auf zwei Zeiträume und zwei Praktikumsstellen aufgeteilt werden. Die Unterlagen sind 1x komplett einzureichen, nicht mehrmals mit Teilbestätigungen.
Inhalt: Das Vorpraktikum kann in einem Elektro- oder Metallverarbeitenden Industrie- oder Handwerksbetrieb abgeleistet werden. Praktikumsinhalt ist das Kennenlernen technischer Werkstoffe und Verfahren (Feilen, Bohren, Löten, Drehen, Fräsen), Fertigungsmethoden und -einrichtungen, Montage und betriebliche Abläufe von technischen Prozessen und Anlagen.
Bei Regenerative Energien und Energieeffizienz wäre es günstig, das Vorpraktikum in einem Betriebsumfeld der Errichtung oder Herstellung von Geräten oder Anlagen nachhaltiger Energieerzeugungssysteme abzuleisten.
Die Vorpraktikumspflicht entfällt nicht, wenn zur Studienbewerbung das FOS/BOS-Zeugnis mit der Fachrichtung Sozial(wesen) oder Gesundheit eingereicht wird.
Fälligkeit der Praktikumsbestätigung: Die Bescheinigung über das Praktikum ist noch nicht für die Bewerbung um einen Studienplatz nötig! Sie muss erst zum Zeitpunkt der Bewerbung bei den verantwortlichen Praxispartnern vorliegen, somit kann das Vorpraktikum noch im August absolviert werden.
Dauer: Mindestens 10 Tage
Inhalt: Das Vorpraktikum ist bei einer/einem Hebamme zu absolvieren und hat den Bereich Geburtshilfe zu enthalten. Aus der Bestätigung muss der Inhalt des Praktikums hervorgehen.
Die Vorpraktikumspflicht entfällt, wenn zur Studienbewerbung das FOS/BOS-Zeugnis mit der Fachrichtung Gestaltung eingereicht wird. In allen anderen Fällen siehe Fälligkeit.
Fälligkeit der Praktikumsbestätigung: Mit der Studienbewerbung, bei der Immatrikulation, spätestens bis Studienbeginn. Ausnahme: Ableistung ist vor Studienbeginn wegen Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Dienstpflicht, welche im Einzelfall weniger als 6 Wochen vor Beginn der Studienzeit endet, nicht möglich.
Ausnahme: Für Studienanfänger*innen im Studienjahr 2022/23 kann das Vorpraktikum noch während des gesamten ersten Studienjahres nachgewiesen werden.
Dauer: 6 Wochen
Aufteilung: Das Vorpraktikum kann auf zwei Zeiträume und zwei Praktikumsstellen aufgeteilt werden. Die Unterlagen sind 1x komplett einzureichen, nicht mehrmals mit Teilbestätigungen.
Inhalt: Das Vorpraktikum muss bauplanerische oder gestalterische Tätigkeiten umfassen und kann in folgenden Bereichen abgeleistet werden: Architektur- oder Ingenieurbüros, Designabteilungen, Art-Direktionen, Werbeagenturen, Designbüros, Firmen aus dem Bereich Möbelbau, Ladenbau, Messebau, Grafiker, Modedesign. Folgende Berufe werden anerkannt: Werkzeugmacher, Feinmechaniker, Schreiner, Dreher, Modellbauer oder ähnliches.
Die Vorpraktikumspflicht entfällt, wenn zur Studienbewerbung das FOS/BOS-Zeugnis mit der Fachrichtung Technik eingereicht wird. In allen anderen Fällen siehe Fälligkeit.
Fälligkeit der Praktikumsbestätigung: Ab Studienbeginn bis spätestens zum Eintritt in das vierte Studiensemester (Nicht zur Studienbewerbung). Einzureichen im Referat Prüfungen und Praktikum.
Dauer: 12 Wochen
Aufteilung: Das Vorpraktikum kann auf zwei Zeiträume und zwei Praktikumsstellen aufgeteilt werden. Die Unterlagen sind 1x komplett einzureichen, nicht mehrmals mit Teilbestätigungen.
Inhalt: Bitte beachten Sie auch das gesonderte Infoblatt der Fakultät. Kennenlernen technischer Werkstoffe und Verfahren sowie Fertigungsmethoden und –einrichtungen in technischen metall- oder elektroverarbeitenden Industrie- oder Handwerksbetrieben. Folgende Berufsausbildungen können anerkannt werden.
Die Vorpraktikumspflicht entfällt, wenn zur Studienbewerbung das FOS/BOS-Zeugnis mit der Fachrichtung Sozial(wesen) eingereicht wird. Die FOS/BOS Gesundheit kann nicht pauschal anerkannt werden. In allen anderen Fällen siehe Fälligkeit.
Fälligkeit der Praktikumsbestätigung: Mit der Studienbewerbung, mit der Immatrikulation, spätestens bis Studienbeginn. Ausnahme: Ableistung ist vor Studienbeginn wegen Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Dienstpflicht, welche im Einzelfall weniger als 6 Wochen vor Beginn der Studienzeit endet, nicht möglich.
Dauer: 6 Wochen
Aufteilung: Das Vorpraktikum kann auf zwei Zeiträume zu je 3 Wochen und auch auf zwei Praktikumsstellen aufgeteilt werden. Die Unterlagen sind 1x komplett einzureichen, nicht mehrmals mit Teilbestätigungen.
Inhalt: Es müssen sozialpädagogische Tätigkeiten ausgeführt werden, z. B. in folgenden Einrichtungen und Sozialen Diensten:
Kindergarten, -heim, heilpäd. Einrichtung, Förderschule, Krankenhaus*, Altenheim*, Jugendamt, Agentur für Arbeit*, weltwärts, FSJ, Bundesfreiwilligendienst sowie in den Bereichen Erziehungs- und Familienhilfe, Gesundheitshilfe, Rehabilitation, Resozialisierung, Erwachsenenbildung, Jugendarbeit, Schulsozialarbeit
* Achten Sie bitte bei diesen aufgeführten Einrichtungen auf die sozialpädagogischen Tätigkeiten (nicht pflegerisch oder hauswirtschaftlich)!
Dienstzeitbescheinigungen können nicht anerkannt werden, da hier keine Tätigkeiten aufgeführt sind. Bitte lassen Sie sich diese gesondert bescheinigen.
Ausnahme: Bescheinigungen über das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) werden generell anerkannt.
Nicht anerkannt werden:
Au-Pair- und Kindererziehungszeiten, Tätigkeiten als Pflegekraft im Krankenhaus sowie im Altenheim, Arzthelfer/in, Ehrenämter und administrative Tätigkeiten in sozialen Organisationen wie z. B. Tätigkeiten in der Lehre, im Qualitätsmanagement oder im Büro.