Studienbezogene Themen

Bitte lesen Sie das Informationsblatt zur Bewerbung auf der Homepage unter Studienbewerbung. Hier sind unter Punkt 13. auch folgende Sonderanträge beschrieben:
- Härtefallantrag
- Nachteilsausgleich: Verbesserung der Durchschnittsnote
- Nachteilsausgleich: Verbesserung der Wartezeit

Tauchen in diesem Zusammenhang Fragen auf, wenden Sie sich bitte an die Allgemeine Studienberatung.

Ein Studium in Teilzeit ist gem. § 2 APO in Bachelor- und Masterstudiengängen in begründeten Ausnahmenfällen (z.B. aufgrund einer Behinderung) möglich. Falls Sie eine individuelle Semesterteilzeit in Betracht ziehen, informieren Sie sich bitte vorher in der Allgemeinen Studienberatung oder beim Fachstudienberater der Fakultät (Planung des Studienverlaufs). Es ist ggf. auch wichtig, dass Sie sich im Amt für Ausbildungsförderung beraten lassen, da im Studium in Teilzeit kein BAföG gezahlt wird.

Zu den Anträgen:
Anträge auf das Studiensemester in Teilzeit sind spätestens zur Rückmeldung für das betreffende Studiensemester beim Prüfungsamt zu stellen oder bei Erstsemestern bei der Bewerbung oder spätestens bei der Immatrikulation. Dieser Antrag bedarf zur Genehmigung der Zustimmung der Prüfungskommission. 

Nach Art. 48 Abs. 2 Satz 1 BayHSchG i.V.m § 2 a Immatrikulations- und Exmatrikulationssatzung der OTH Regensburg können Studierende auf Antrag aus wichtigem Grund von der Verpflichtung zu einem ordnungsgemäßen Studium befreit werden. Wichtige Gründe im Sinn der Vorschrift sind insbesondere:

  • Krankheit
  • Praktikum im Inland (nicht praktisches Studiensemester)
  • Auslandsaufenthalt, einschließlich Praktikum im Ausland
  • Freiwilligendienst
  • Werkarbeit
  • Mutterschutz (Schwangerschaft) Elternzeit und familiäre Pflege
  • Sonstige Gründe

Wirtschaftliche Gründe können eine Beurlaubung nicht rechtfertigen, da über Unterhaltsansprüche oder BAfÖG die Studierenden ausreichende Mittel für ein Studium zur Verfügung haben sollten.

Verfahren
Ein Antrag auf Beurlaubung muss innerhalb der festgelegten Fristen im Referat Zulassung und Organisation zusammen mit den erforderlichen Antragsunterlagen eingereicht werden.

Weitere Infos zur Beurlaubung

Formen des Nachteilsausgleichs

Ein Nachteilsausgleich kann beispielsweise (s.a. § 5 Abs. 1 Satz 2 RaPO, § 14 Abs. 1 Satz 2 APO) beinhalten:

  • Schreibzeitverlängerung bei schriftlichen Prüfungen, Klausuren und Take Home Exams
  • Prüfungszeitverlängerung bei mündlichen Prüfungen
  • Gewährung einer Schreibassistenz bei Klausuren/Prüfungen Vergrößerung der Prüfungsangabe z.B. bei Einschränkungen des Sehvermögens
  • Zulassung von zusätzlichen Arbeits- und Hilfsmitteln
    (z.B. Computer, Bildschirmlesegeräte)
  • Eigener Prüfungsraum bei Klausuren/Prüfungen
  • Abänderung der Prüfungsform
    (z.B. Studienarbeit anstelle einer schriftlichen Prüfung oder mündliche Prüfung anstelle eines schriftlichen Leistungsnachweises)

 

Nachteilsausgleich bei Studien- und Abschlussarbeiten

Hier ist ein Nachteilsausgleich zur Schreibzeitverlängerung nicht das geeignete Mittel!

  • Schreibzeitverlängerung bei Bachelor- oder Masterarbeit:

Hier ist ein Antrag an die Prüfungskommission des jeweiligen Studiengangs auf Verlängerung der Bearbeitungsdauer zu stellen. Die Studierenden müssen hierzu immer mit dem Betreuer/der Betreuerin sprechen und die Vorgaben der jeweiligen Fakultät beachten.

  • Verlängerung Abgabefrist bei Studienarbeiten:

Hier ist ein Antrag an die Prüfungskommission des jeweiligen Studiengangs auf Verlängerung der Bearbeitungsdauer zu stellen. Die Studierenden müssen hierzu immer mit dem/r Aufgabensteller*in sprechen und die Vorgaben der jeweiligen Fakultät beachten.

Ein Nachteilsausgleich ist schriftlich zu beantragen. Nach § 5 Abs. 2 S. 2 RaPO soll der Antrag "spätestens mit der Anmeldung zur Prüfung gestellt werden." Hierfür steht ein Antragsformular zur Verfügung. Es empfiehlt sich, vor Antragsstellung mit Andrea März-Bäuml, Beauftragte für Studierende mit Behinderung/chronischer Erkrankung Kontakt aufzunehmen. Im Antrag muss außerdem die Behinderung glaubhaft durch ein aktuelles ärztliches Attest nachgewiesen werden (s. hierzu § 14 Abs. 2 APO). 

Der Antrag kann mit der Studierenden-E-Mailadresse (vorname.nachname(at)st.oth-regensburg.de) an den Prüfungsausschussvorsitzenden vorab per Mail geschickt werden (pruefungsausschuss(at)oth-regensburg.de), um eine zeitnahe Bearbeitung zu gewährleisten. Der Antrag ist im Anschluss umgehend postalisch nachzureichen. (Adresse steht auf dem Antrag).

Ein Vermerk im Abschlusszeugnis erfolgt nicht.

Merkblatt Nachteilsausgleich

 

Zum Verhalten im Krankheitsfall bei Prüfungen gibt es auf der Seite mit allgemeinen Informationen zu Prüfungen ein gesondertes Merkblatt. Hier wird auch die Abgrenzung zu längerfristigen Erkrankungen und Behinderungen genau definiert.

Ein Auslandsaufenthalt ist für viele Studierende ein wichtiger und selbstverständlicher Bestandteil ihres Studiums. Für Studierende mit Handicap ist ein Auslandssemester mit viel Aufwand verbunden. Falls Sie noch unschlüssig sind, ob Sie ein Auslandssemester wagen sollen, können Ihnen vielleicht die Erfahrungsberichte anderer Studierender mit Behinderung weiterhelfen. Auf den Seiten des Dachverbandes der Deutschen Studentenwerke finden Sie momentan zehn verschiedene Berichte. Hier finden Sie außerdem weitere Informationen und Links zum Thema Studium im Ausland mit Behinderung. Zudem können Sie sich dort eine Broschüre des Deutschen Akademischen Austausch Dienstes (DAAD) downloaden, in der sich alles um die Sonderförderung für deutsche Studierende im ERASMUS-Programm dreht. Auch in dieser Broschüre finden Sie verschiedene Erfahrungsberichte.
www.studentenwerke.de


Auf den Seiten des DAAD selbst können Sie sich unter anderem über die einzelnen Länder sowie den jeweiligen Studienbedingungen weitere Informationen einholen.
www.daad.de

Der DAAD hat zusätzlich auch eine eigene Seite und Ansprechpartner*innen zum Thema "Mobilität mit Behinderung".

Das ERASMUS-Programm fördert auch "special needs", die sich z.B. aufgrund einer Behinderung ergeben. Weitere Informationen hierzu sowie ebenfalls Erfahrungsberichte finden sich auf der Informationsseite der Nationalen Agentur für ERASMUS.
www.ec.europa.eu

Zwei weitere wichtige Informationsquellen sind die Internetseiten der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg, auf der Sie sich über die Partnerhochschulen informieren können sowie Herr Dr. Bomke vom Akademischen Auslandsamt.

 

 

Die Ostbayerische Technische Hochschule verfügt über ein Angebot, das von der Allgemeinen Studienberatung organisiert wird und beantragt werden muss: Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung können für einen begrenzten Zeitraum stundenweise eine studentische Hilfskraft bekommen, die sie im Verlauf ihres Studiums individuell und bedarfsgerecht unterstützt.

Mögliche Tätigkeiten sind z. B. das Vorlesen von Texten, Tipparbeiten/Texteingaben, das Mitschreiben in Veranstaltungen, Begleitgänge in die Bibliothek.

Nicht möglich: Unterstützung im Haushalt, bei der Körperpflege, bei der Freizeitgestaltung.

Wichtig:

  • Das Angebot kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn eine Finanzierung durch andere Stellen (Sozialhilfeträger) nicht gewährleistet ist oder zur Überbrückung bis ein entsprechender Antrag beim Sozialhilfeträger genehmigt ist.
  • Der formlose Antrag wird an die Hochschulleitung gerichtet (Einzelfallentscheidung) und muss jedes Semester neu gestellt werden. Bitte legen Sie einen Schwerbehindertenausweis und/oder ein fachärztliches Attest bei. Die Mitarbeiterinnen der Allgemeinen Studienberatung helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung.