FAQ zum Thema Berufung
In unseren FAQs finden Sie nachfolgend einen Auszug der wichtigen Fragen und Antworten rund um das Thema Berufung.
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Zu den wesentlichen Aufgabenbereichen einer Professur gehören Lehrtätigkeit, Forschung, Weiterbildung, Wissens- und Technologietransfer, Gremienarbeit sowie Verwaltungsaufgaben. Die hauptberuflichen Dienstaufgaben finden Sie in der Art. 9 des Bayerischen Hochschulpersonalgesetzes (BayHSchPG).
Das Lehrdeputat an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) umfasst in der Regel 18 Semesterwochenstunden (SWS) bei der Vollzeitprofessur.
Eine Professur an der OTH Regensburg wird in der Regel mit der für den Freistaat Bayern gültigen Besoldung W2 vergütet. Auf der Website des Landesamtes für Finanzen finden Sie die aktuellen Besoldungstabellen. Außerdem werden neben dem Grundgehalt variable Leistungsbezüge vergeben, z. B. für besondere Leistungen in Forschung und Lehre oder für die Übernahme der besonderen Aufgaben im Rahmen der Hochschulselbstverwaltung oder Hochschulleitung.
Nein, eine Habilitation ist für die Berufung auf eine Professur an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) nicht erforderlich.
Mit den vorlesungsfreien Zeiten ist der Urlaubsanspruch abgegolten. Die detaillierten Urlaubsregelungen für Professuren finden Sie in der Art. 5 Abs. 3 des Bayerischen Hochschulpersonalgesetzes (BayHSchPG).
Die gesetzliche Grundlage für die Beurteilung des Umfangs von Nebentätigkeit bilden die Verordnung über die Arbeitszeit für den bayerischen öffentlichen Dienst (Bayerische Arbeitszeitverordnung – BayAzV9) sowie der Art. 6 des Bayerischen Hochschulpersonalgesetzes (BayHSchPG). Demnach darf neben einer Vollzeittätigkeit ein Fünftel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit mit Nebentätigkeit verbracht werden, was in der Regel acht Stunden pro Woche beträgt.
Wegen der hohen rechtlichen Anforderungen und der großen Zahl an beteiligten Stellen nehmen Berufungsverfahren ab der öffentlichen Ausschreibung bis zur Ruferteilung in der Regel viel Zeit in Anspruch. Nähere Informationen zu Berufungsverfahren an der OTH Regensburg finden Sie in unseren Informationen für Bewerberinnen und Bewerber.
Neben den zahlreichen Angeboten des Familienbüros bietet die OTH Regensburg auf Antrag die familienpolitische Teilzeit und Beurlaubung zur Erfüllung der Familienaufgaben (Art. 89 des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG)).