Studienorientierung
Die Entscheidung für eine bestimmte Ausbildung ist eine der wichtigsten im Leben. Sie stellt die Weichen für Ihren späteren beruflichen Werdegang. Mit der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg, die bundesweit und über die Grenzen hinaus ein sehr gutes Renommee genießt, studieren Sie am richtigen Ort. Wir würden uns sehr freuen, Sie als neue Studentin, als neuen Studenten bei uns begrüßen zu dürfen!
Studien- und Bildungsangebot
Voraussetzung und Vorbereitung
- Vorpraktikum (Bewerber/innen ohne fachpraktische Ausbildung benötigen ein Vorpraktikum)
Studienberatung
Campus-Leben und Freizeit
Studienfinanzierung
Veranstaltungen
Nützliche Informationen
Fachpraktische Voraussetzungen (Vorpraxis)
Viele Studiengänge setzen ein mehrwöchiges Vorpraktikum voraus. Studieninteressierte, die keine fachpraktische Ausbildung nachweisen können (z. B. Abiturienten und Abiturientinnen oder Studienbewerber und Studienbewerberinnen, die im Hinblick auf den gewünschten Hochschulstudiengang nach Abschluss der Fach- oder Berufsoberschule die Ausbildungsrichtung wechseln), müssen in der Regel vor Studienbeginn ein mehrwöchiges auf die Fachrichtung bezogenes Vorpraktikum leisten. Das Vorpraktikum umfasst je nach Studiengang 6 bis 12 Wochen und ist bis zu Studienbeginn abzuleisten. In einigen Studiengängen gibt es diesbezüglich Ausnahmen. Plätze für ein Vorpraktikum kann die Hochschule nicht vermitteln. Informationen zum Vorpraktikum
Die Allgemeine Studienberatung berät persönlich, vertraulich und kostenlos Studierende, Studienbewerberinnen und Studienbewerber zu allen Fragen, die das Studium und die Alltagsbewältigung im Studium betreffen. Allgemeine Studienberatung.
(Für Detailfragen zum Zulassungsverfahren wenden Sie sich bitte an die Studierendenverwaltung.)
Welches Bewerbungsverfahren gilt, hängt von der Wahl des Studiengangs ab. Bachelor-Studiengänge können mit oder ohne Zulassungsbeschränkung (NC) belegt sein. Informationen zur Studienbewerbung
Aufgrund der Novellierung des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) vom 23. Mai 2006 werden in Bayern gemäß Art. 71 i.V.m. Art. 101 Abs. 1 BayHSchG ab dem Sommersemester 2007 Studienbeiträge erhoben. Das Nähere, insbesondere zur Höhe, Erhebung und Verwendung der Studienbeiträge wurde in der Studienbeitragsatzung der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg geregelt. Informationen über Studiengebühren, Stipendien, Bafög, usw. unter Studienfinanzierung.
Am Hochschulinfomationstag können alle Interessierten den Regensburger Campus kennenlernen, sich an Infoständen oder Führungen über den Wunschstudiengang informieren und sich bei Vorträgen viele Tipps zu Themen wie Studienfinanzierung, Zulassungsverfahren, doppelter Abiturjahrgang und Auslandsaufenthalt holen.
- Auslandsaufenthalt
- Angebot für Schüler (Junge Hochschule)
- Zimmervermittlung, Studentenwerk
- Formalitäten & Organisatorisches
Infos außerhalb der OTH Regensburg:
Sie studieren an einer anderen Hochschule Soziale Arbeit (ggf. auch einen ähnlichen Studiengang) und wollen sich für die Aufnahme in ein höheres Fachsemester an der Fakultät für Angewandte Sozial- und Gesundheitswissenschaften an der OTH Regensburg bewerben:
Bitte bewerben Sie sich mit den üblichen Unterlagen bei der OTH (https://www.oth-regensburg.de/fileadmin/media/studium/bewerbung/pdf/Infoblatt_hoeheres.pdf). Geben Sie an, dass Sie gerne in ein höheres Semester aufgenommen werden möchten.
Dafür ist es erforderlich,
- dass Sie Nachweise über die bereits erbrachten Leistungen, die erworbenen Credits und Informationen über die Inhalte der besuchten Lehrveranstaltungen (z. B. mit Kopien aus dem Modulhandbuch, dem kommentierten Vorlesungsverzeichnis oder Ähnlichem) Ihrer Bewerbung beifügen,
- dass Sie vermerken, für welche Fächer/ Module im BA-Studiengang Soziale Arbeit Ihre eingebrachten Leistungsnachweise Anrechnung finden sollen.
Ihr Antrag wird von der/dem Vorsitzenden der Prüfungskommission geprüft.
In welches Fachsemester Sie aufgenommen werden können, entscheidet die Prüfungskommission. Ob Sie in dem gewünschten Studiengang zugelassen werden, hängt jedoch davon ab, ob ein Platz in der jeweiligen Semestergruppe frei ist.
Sie können sich zeitgleich mit der Bewerbung für die Aufnahme in ein höheres Semester auch als Erstsemester bewerben.
Erst wenn Sie einen Studienplatz erhalten und sich dafür eingeschrieben haben, entscheidet die Prüfungskommission (unabhängig davon, in welches Semester Sie eingeschrieben sind) über die Anerkennungen. Mit der Einschreibung in den Studiengang sollten Sie deshalb weitere Leistungsnachweise, die erst nach der Bewerbung erbracht wurden, bei der/dem Vorsitzenden der Prüfungskommission nachreichen.
Das Prüfungsamt informiert Sie über die vorgenommenen Anrechnungen – Sie können diese auch nach der Immatrikulation im Programm zur Prüfungsverwaltung der OTH (QIS) einsehen. Bitte beachten Sie, dass Sie zu Beginn des Studiums nur einen (möglichst) vollständigen Antrag auf Anrechnung von Leistungen, die vor Aufnahme des Studiums erbracht wurden, stellen können.
Sie studieren an einer anderen Hochschule einen anderen Studiengang als Soziale Arbeit und wollen sich an der Fakultät für Angewandte Sozial- und Gesundheitswissenschaften an der OTH Regensburg bewerben:
Bitte bewerben Sie sich mit den üblichen Unterlagen bei der OTH (https://www.oth-regensburg.de/studium/studienbewerbung/bachelorstudium.html) für eine Aufnahme in das erste Semester.
Sie können sich Leistungsnachweise, die sie bereits in anderen Studiengängen erworben haben, auf Wunsch anrechnen lassen.
Dafür ist es erforderlich,
- dass Sie bereits einen Studienplatz erhalten und sich eingeschrieben haben,
- dass Sie Ihrem Antrag Nachweise über die bereits erbrachten Leistungen, die erworbenen Credits und Informationen über die Inhalte der besuchten Lehrveranstaltungen (z. B .mit Kopien aus dem Modulhandbuch, dem kommentierten Vorlesungsverzeichnis oder Ähnlichem) beifügen,
- dass Sie vermerken, für welche Fächer/ Module im BA-Studiengang Soziale Arbeit Ihre eingebrachten Leistungsnachweise Anrechnung finden sollen,
- dass Sie einen Termin mit der/dem Vorsitzenden der Prüfungskommission vereinbaren.
Über die Anrechnung von Leistungen entscheidet die Prüfungskommission. Das Prüfungsamt informiert Sie über die vorgenommenen Anrechnungen – Sie können diese auch nach der Immatrikulation im Programm zur Prüfungsverwaltung der OTH (QIS) einsehen.
Bitte beachten Sie, dass Sie zu Beginn des Studiums nur einen (möglichst) vollständigen Antrag auf Anrechnung von Leistungen, die vor Aufnahme des Studiums erbracht wurden, stellen können.
Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung als Erzieher/-in, Heilerziehungspfleger/-in, Logopäde/-in, Ergotherapeut/in, Krankenpfleger/-in, Physiotherapeut/-in und wollen sich an der Fakultät für Angewandte Sozial- und Gesundheitswissenschaften an der OTH Regensburg bewerben:
Bitte bewerben Sie sich mit den üblichen Unterlagen bei der OTH (https://www.oth-regensburg.de/studium/studienbewerbung/bachelorstudium.html) für eine Aufnahme in das erste Semester.
Sie können sich einzelne Leistungsnachweise, die Sie bereits im Verlauf Ihrer Ausbildung erworben haben, auf Wunsch anrechnen lassen.
Dafür ist es erforderlich,
- dass Sie bereits einen Studienplatz erhalten haben,
- dass Sie die Liste der anrechnungsfähigen Fächer (http://www.oth-regensburg.de/fileadmin/media/fakultaeten/s/formulare/merkblatt-anerkennung_fachschulen_baso.pdf, entsprechende Formulare gibt es auch für die Studiengänge BASD und BAMU) ausdrucken und ankreuzen, welche Fächer/ Noten Ihrem Wunsch gemäß Anrechnung finden sollen,
- dass Sie ggf. einen Termin mit der/dem Prüfungskommissionsvorsitzenden vereinbaren.
Über die Anrechnung von Leistungen und Credits entscheidet die Prüfungskommission. Das Prüfungsamt informiert Sie über die vorgenommenen Anrechnungen – Sie können diese nach der Immatrikulation im Programm zur Prüfungsverwaltung der OTH (QIS) einsehen. Bitte beachten Sie, dass Sie zu Beginn des Studiums nur einen (möglichst) vollständigen Antrag auf Anrechnung von Leistungen, die vor Aufnahme des Studiums erbracht wurden, stellen können.
Sie kommen von der Fachakademie für Heilpädagogik Regensburg und wollen sich für die Aufnahme in ein höheres Fachsemester an der Fakultät für Angewandte Sozial- und Gesundheitswissenschaften an der OTH Regensburg bewerben:
Bitte bewerben Sie sich mit den üblichen Unterlagen bei der OTH (https://www.oth-regensburg.de/fileadmin/media/studium/bewerbung/pdf/Infoblatt_hoeheres.pdf). Geben Sie an, dass Sie ins dritte Semester aufgenommen werden möchten – falls Sie bereits während der Ausbildung zur Heilpädagogin oder zum Heilpädagogen das Begleitseminar für die Praxisphase an der Fakultät für Angewandte Sozial- und Gesundheitswissenschaften der OTH belegt haben, bewerben Sie sich bitte für die Aufnahme ins vierte Semester.
Für die vorzunehmende Äquivalenzprüfung ist es erforderlich, dass Sie das Zeugnis zur Heilpädagogen/-innen-Ausbildung (bewertete Modulbeschreibungen) Ihrer Bewerbung beifügen. Ihr Antrag wird von der/dem Vorsitzenden der Prüfungskommission geprüft.
Erst wenn Sie einen Studienplatz erhalten und sich dafür eingeschrieben haben, werden Ihre Leistungen innerhalb des ersten Studienabschnitts anerkannt. Das Prüfungsamt informiert Sie über die vorgenommenen Anrechnungen – Sie können diese auch nach der Immatrikulation im Programm zur Prüfungsverwaltung der OTH (QIS) einsehen. Bevor die Leistungen des zweiten und dritten Studienabschnitts anerkannt werden können, müssen Sie insgesamt 60 Credits im ersten Studienabschnitt erworben haben.