Informationen zur Bewerbung für den Masterstudiengang Architektur (MAR)
Voraussetzung für das Studienangebot ist eine ausreichende Zahl an qualifizierten Studienbewerber*innen. Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester und umfasst 120 Credits.
1. Qualifikationsvoraussetzungen
1. Ein erfolgreich abgeschlossenes, mindestens sechs theoretische Studiensemester umfassendes Hochschulstudium in einem Studiengang der Architektur oder ein gleichwertiger in- oder ausländischer Abschluss, dessen Umfang mindestens 180 ECTS-Credits umfasst. Über die Einschlägigkeit und/oder Gleichwertigkeit des Abschlusses sowie die Gleichwertigkeit der an ausländischen Hochschulen erworbenen Abschlüsse entscheidet die Prüfungskommission unter Beachtung des Art. 63 BayHSchG.
2. Nachweis der besonderen Eignung, nachgewiesen durch das Bestehen des Eignungsverfahrens
gem. § 4 SPO.
3. Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (DSH 1 oder Vergleichbare)
Bitte beachten Sie außerdem die Studien- und Prüfungsordnung (SPO).
2. Aufnahmeverfahren
2.1. Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt rein in elektronischer Form. Die Unterlagen müssen frist- und formgerecht im
Bewerbungsportal der OTH Regensburg hochgeladen werden.
Bewerbungsfristen:
Für ein Wintersemester 01.05.-15.06.
Für ein Sommersemester 15.11.-15.01.
Weitere Informationen unter: www.oth-regensburg.de/studienbewerbung
Dies sind Ausschlussfristen. Verspätete Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
2.2. Eignungsverfahren
Alle Informationen erhalten Sie unter §3 der Satzung über das Eignungsverfahren.
3. Folgende Unterlagen müssen hochgeladen werden
- Abschlusszeugnis *
- Leistungsnachweise mit der Durchschnittsnote von mindestens 150 bereits absolvierten ECTS-Credits, falls das Abschlusszeugnis noch nicht vorhanden ist
- Hochschulzugangsberechtigung (Im Ausland erworbene Hochschulzugangsberechtigungen
z. B. Schulabschlusszeugnisse müssen mindestens in Englisch übersetzt werden)
- Exmatrikulationsbescheinigung *
- Lebenslauf
- Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (DSH 1 oder Vergleichbare) **
- Digitale Mappe wie unter §3 der Satzung über das Eignungsverfahren gefordert
* Wenn diese Unterlagen bei der Bewerbung noch nicht vorhanden sind, können sie bei der Immatrikulation bzw. bei späterem Erhalt bis zum Ende des ersten Semesters eingereicht werden.
** Erforderlich bis Studienbeginn.
Wichtig:
Sollten Sie zum Zeitpunkt der Immatrikulation kein Abschlusszeugnis vorweisen können, müssen Sie zur Immatrikulation erneut eine aktuelle Notenbescheinigung mit ausgewiesener, vorläufiger Durchschnittsnote online einreichen. In dieser muss hervorgehen, dass Sie dann noch höchstens 15 ECTS Punkte offen haben.