Anerkennung durch OTH Regensburg

Ein Auslandspraktikum während des Studiums kann im Rahmen des/der vorgeschriebenen praktischen Studiensemester/s oder auch als zusätzliches freiwilliges Praktikum abgeleistet werden. Dabei sind gegenüber der OTH Regensburg bestimmte Formalitäten einzuhalten.

Zeitpunkt & Dauer

Je nach Studiengang variiert sowohl der mögliche Zeitpunkt des/der abzuleistenden praktischen Studiensemester/s (zwischen 3. – 6. Semester), als auch die Dauer des/derjenigen (zwischen 16 – 22 Wochen). Die genauen Vorgaben für den jeweiligen Studiengang finden sich bei den Praktikumsunterlagen der Studiengänge bzw. in den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen

Zulassung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Ableistung eines praktischen Studiensemesters sind den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen zu entnehmen.

Lehrveranstaltungen

Die praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen sind vorher, im direkten Anschluss an das absolvierte Praktikum bzw. in dem sich anschließenden Semester zu besuchen. Die genauen Vorgaben für den jeweiligen Studiengang finden sich bei den Praktikumsunterlagen der Studiengänge bzw. in den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen.

Gastunternehmen

Das Unternehmen (bzw. das Forschungslabor einer Gastuniversität), bei dem ein praktisches Studiensemester abgeleistet werden soll, muss rechtzeitig vorher durch die OTH Regensburg genehmigt und gegenüber dem Referat Prüfungen und Praktikum angezeigt worden sein.

Bereits genehmigte Ausbildungsstellen sind zu finden im QIS. Für noch nicht anerkannte Ausbildungsstellen ist rechtzeitig im Vorfeld die Zustimmung des zuständigen Beauftragten für die praktischen Studiensemester einzuholen. Ein ggfs. gefordertes spezielles Vorgehen zum Erhalt der Genehmigung ist den  Praktikumsunterlagen der Studiengänge bzw. den spezifischen Informationen der Fakultäten zu entnehmen.

Vertrag

Der Ausbildungsvertrag ist von den beteiligten Vertragsparteien auszufüllen und fristgemäß bei dem Referat Prüfungen und Praktikum einzureichen. Der Vertrag steht in mehreren Sprachen zur Verfügung.

Während Praktikum

Für die Zeit während des Praktikums im Ausland wird empfohlen, stets die Informationen der Fakultäten bzw. der OTH Regensburg zu verfolgen, um wichtige Termine wie z.B. Rückmeldung, Wahl des Studienschwerpunkts, Fristen für Abgabe der Praktikumsberichte, etc. nicht zu verpassen.

Nachweise nach Ende

Nach Beendigung des Auslandspraktikums ist ein Praktikumsbericht und ein Praktikumszeugnis der Ausbildungsstelle fristgemäß im Referat Prüfungen und Praktikum einzureichen. Nähere Informationen hierzu sind den Praktikumsunterlagen der Studiengänge bzw. den spezifischen Informationen der Fakultäten zu entnehmen.

Kontakt

Bei Fragen stehen die Praktikumsbeauftragten bzw. das Referat Prüfungen und Praktikum zur Verfügung.

Für den Fall der Ableistung eines freiwilligen Praktikums empfiehlt sich die vorherige Rücksprache mit der Fakultät, um den Auslandsaufenthalt sicher in den kompletten Studienverlauf einzubauen. Generell besteht die Möglichkeit, sich für den Zweck eines freiwilligen Praktikums beurlauben zu lassen.

Innerhalb der Fakultäten stehen den Studierenden bei Fragen zur Verfügung: