Gleichstellungsbeauftragte der OTH Regensburg
Die Gleichstellungsbeauftragten setzen sich für die Gleichstellung von Frauen und Männern an der OTH Regensburg ein. Die Gleichstellungsbeauftragten sind Ansprechpartner*innen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (nichtwissenschaftliches Personal) der OTH Regensburg. Die Frauenbeauftragte ist die Ansprechpartnerin für das wissenschaftliche Personal.
Bitte wenden Sie sich an uns:
- Vor Ihrem Vorstellungsgespräch an der OTH Regensburg - wir begleiten Sie gerne!
- Bei dienstlichen Beurteilungen, Beförderungen und Höhergruppierungen
- Wenn Sie Schwierigkeiten haben, Ihre familiären und beruflichen Pflichten zu vereinbaren.
- Wenn Sie sich geschlechtsspezifisch benachteiligt fühlen.
- Wenn Sie sich gemobbt oder sexuell belästigt fühlen.
Wie können Sie sich an uns wenden?
Wir beraten Sie gerne bei einem persönlichen Gespräch. Schreiben Sie uns dazu eine kurze E-Mail oder rufen Sie uns einfach an, mit der Bitte um Beratung. Wir vereinbaren dann einen geeigneten Termin in ungestörter Atmosphäre.
Wir sind zur Vertraulichkeit verpflichtet:
Die Gleichstellungsbeauftragten sind hinsichtlich personenbezogener Daten und anderer vertraulicher Angelegenheiten auch über die Zeit der Bestellung hinaus zum Stillschweigen verpflichtet.
Info-Material der OTH Regensburg:
Zum Thema "Geschlechtergerechte Sprache" wurde vom Journalistinnenbund die sehr hilfreiche Seite genderleicht.de mit verschiedensten Möglichkeiten und etlichen Beispielen gestaltet, wie gendergerecht und dennoch ansprechend formuliert werden kann.
Infos für Mütter und Väter
Mittwochs während des Semesters, 15.30 bis 17 Uhr, im Familienraum im Untergeschoss des Studierendenhauses.
Ansprechpartnerin (Aufnahme in den Mail-Verteiler): Katrin Liebl, familienbuero(at)oth-regensburg.de, Tel. 0941 943-9208
Nach der Geburt eines Kindes können Mütter oder Väter Elternzeit für sich beanspruchen. In der Elternzeit wird Elterngeld (Basiselterngeld oder ElterngeldPlus) gezahlt. Die Elternzeit muss der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber mindestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit mitgeteilt werden.
Ansprechpartner*innen im Haus: Abteilung Personal oder Familienbüro
Um Kinder zu erziehen oder um sich um pflegebedürftige Angehörige zu kümmern, muss bzw. kann Teilzeitarbeit beantragt werden. Es ist möglich, die tägliche Arbeitszeit zu reduzieren oder die Arbeitszeit auf weniger als fünf Arbeitstage zu verteilen. Ein Antrag auf Teilzeitarbeit muss mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn gestellt werden. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht und keine betrieblichen Gründe gegen Teilzeitarbeit sprechen.
Ansprechpartner im Haus:
- Für Beamte: Ingrid May, Abteilung Personal, ingrid.may(at)oth-regensburg.de, Tel. 0941 943-1094
- Für TV-L-Beschäftigte: Renate Fischer, Abteilung Personal, renate.fischer(at)oth-regensburg.de, Tel. 0941-1224
Telearbeit bedeutet, dass ein Teil der wöchentlichen Arbeitszeit von zu Hause aus gearbeitet wird. Hierzu gibt es an der OTH Regensburg eine entsprechende Dienstvereinbarung. Diese finden Sie im Dokumentenportal im Intranet unter: Dokumente > Personal > Arbeitszeit > Dienstvereinbarung zu Home-Office und Telearbeit.
Ansprechpartnerin im Haus: Ingrid May, Abteilung Personal, ingrid.may(at)oth-regensburg.de, Tel. 0941 943-1094