Informationen zur Bewerbung für das Sommersemester 2023
Folgende Angaben sind für grundständige Bachelor-Studiengänge gültig!
- Bewerbungszeitraum für grundständige NC-Bachelor-Studiengänge erstes Semester: 15.11.2022 bis 15.01.2023. Nachreichfrist 20.01.2023 für bestimmte Zeugnisse, siehe FAQ 6.
- Bewerbungszeitraum für grundständige NC-Freie-Bachelor-Studiengänge erstes Semester: 15.11.2022 bis 28.02.2023.
- Bewerbungszeitraum für Master und höhere Fachsemester: 15.11.2022 bis 15.01.2023. (Ausnahme Master Industrial Engineering und Master Mechanical Engineering bis 15.12.2022)
- Dies ist eine Ausschlussfrist!!! Bewerbungen können nur innerhalb des Bewerbungszeitraums für das jeweilige Semester berücksichtigt werden!!!
- Bewerben Sie sich möglichst zu Beginn des Bewerbungszeitraums da Sie eventuell fehlende Unterlagen nur dann rechtzeitig im Bewerbungsportal erkennen und bis Fristende nachreichen können.
Auf folgender Seite können Sie sich in der Spalte „Studienbeginn“ informieren. In der Spalte „zusätzliche Aufnahmekriterien“ erfahren Sie, ob Ihr gewünschter Studiengang zulassungsbeschränkt (NC) oder nicht zulassungsbeschränkt ist: Information zum Studienangebot.
Beachten Sie bitte, dass die NC-Werte erst im laufenden Verfahren neu errechnet werden. Es können dazu im Vorfeld keine Auskünfte erteilt werden! Wir bitten von Anfragen abzusehen! Hier erfahren Sie NC-Werte der letzten Bewerbungsverfahren.
Zunächst werden die sogenannten „Vorwegzulassungen“ (siehe unten) zugelassen.
Dann werden die Sonderquoten berücksichtigt:
- 2% Härtefälle
- 5% für ausländische (außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraum, kurz EWR und keine Bildungsinländer) Studienbewerber*innen (Ausschlussquote)
- 2 % für Bewerberinnen und Bewerber, die in einem noch nicht abgeschlossenen Studiengang die Qualifikation für das gewählte Studium erworben haben
- 2 % für Bewerberinnen und Bewerber, die bereits ein Studium in einem anderen Studiengang abgeschlossen haben. (Ausschlussquote)
- 4 % für qualifizierte Berufstätige gemäß Art. 45 BayHSchG. Im Rahmen dieser Quote wird eine Sonderquote für beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber (Gesellinnen/Gesellen) gebildet. Der Anteil der Sonderquote entspricht dem Anteil der beruflich qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern an der Gesamtzahl der Bewerberinnen und Bewerber nach Art. 45 BayHSchG. (Ausschlussquote)
- 2% für Personen im Spitzensport und Teilnehmende an einem Bundeswettbewerb mit Auszeichnung
- 6% für Bewerberinnen und Bewerber für ein Duales Studium (Verbundstudium)
Die übrigen und nicht ausgeschöpften Studienplätze werden zu 90% nach Qualifikation (Durchschnittsnote) und 10% nach Wartezeit vergeben.
Sonderquote FOS und BOS
Soweit Studienplätze nach der Durchschnittsnote vergeben werden, wird eine Sonderquote für die Bewerber*innen gebildet, die ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer Fachober- oder Berufsoberschule erworben haben. Der Anteil der Sonderquote an den Studienplätzen entspricht dem Anteil der Bewerber*innen mit einer an einer FOS/BOS erworbenen Hochschulzugangsberechtigung an der Gesamtzahl der Deutschen oder Deutschen gleichgestellten Bewerber*innen in dem betreffenden zulassungsbeschränkten Studiengang.
Durchschnittsnote unter Berücksichtigung der Wartezeit
Bei der Auswahl in dieser Quote wird der Rang der Bewerber*innen durch die Verbesserung der Durchschnittsnote anhand der Halbjahre bestimmt, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verstrichen sind. Zeiten eines Studiums an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland sind wartezeitschädlich und werden bei der Verbesserung nicht berücksichtigt. Sie erhalten pro Halbjahr erworbener Wartezeit einen Bonus von 0,1 auf die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung. Es werden höchstens 10 Wartehalbjahre berücksichtigt. Eine Verbesserung ist maximal um 1,0 möglich.
Bitte beachten Sie, dass diese verbesserte Durchschnittnote nur in der Sonderquote „Wartezeit“ greift.
Vorwegzulassung
Sie können bevorzugt zugelassen werden, wenn Sie in einem zulassungsbeschränkten Studiengang in den letzten beiden Vergabeverfahren einen Studienplatz erhalten haben und diesen wegen des Ausbildungsbeginns im Verbundstudium (siehe FAQ 15) oder wegen Erfüllung eines der folgenden Dienste nicht antreten konnten:
- ein Freiwilligendienst
- ein Wehrdienst oder Dienst beim Bundesgrenzschutz bis zur Dauer von drei Jahren
- ein Zivildienst sowie andere Dienste im Ausland
- ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr
- ein mindestens zweijähriger Dienst als Entwicklungshelfer
- eine Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren. (Nachweise beifügen)
Um den Anspruch auf bevorzugte Zulassung zu verwirklichen, müssen Sie sich nach Dienstende erneut mit allen Unterlagen frist- und formgerecht bewerben. Bei der Bewerbung sind zusätzlich eine vorläufige Dienstzeitbescheinigung und der frühere Zulassungsbescheid (Kopie) hochzuladen. Durch die bevorzugte Zulassung erhalten Sie nach Dienstende erneut einen Studienplatz.
Form:
Die Bewerbung muss mit der von der OTH Regensburg zur Verfügung gestellten Onlinebewerbung erfolgen. Eine formlose oder anderweitige Bewerbung ist nicht zulässig! Änderungen und Ergänzungen der eingereichten Bewerbung, sind ebenfalls nur online bis zum Ende der Bewerbungsfrist möglich, siehe FAQ Nr. 1; gleiches gilt für Sonderanträge (z. B. Härteantrag).
Frist:
Es gilt die in den FAQ Nr. 1 genannte Bewerbungsfrist: Dies ist eine Ausschlussfrist! Entscheidend für die Fristwahrung ist nur das Eingangsdatum der Onlinebewerbung. Bewerbungen nach diesem Zeitraum können nicht berücksichtigt werden!!! Wenn Sie bereits aus den Vorjahren eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) haben, bewerben Sie sich möglichst zu Beginn des Bewerbungszeitraums da Sie eventuell fehlende Unterlagen nur dann rechtzeitig im Bewerbungsportal erkennen können.
- Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Sofern noch nicht vorhanden siehe unten "Ausnahme". *
- Lebenslauf (Gerne können Sie unser Muster verwenden)
- Nur für die Studiengänge Industriedesign, Musik- und bewegungsorientierte Soziale Arbeit sowie für Soziale Arbeit: Nachweis über das abgeleistete Vorpraktikum
- Dienstzeitbescheinigung (nur nötig bei einem NC-Studiengang und falls ein Dienst abgeleistet wurde)
- Exmatrikulationsbescheinigung/Studienverlaufsbescheinigung** des letzten Hochschulstudiums in Deutschland mit Angabe von Hochschul-, Fach- und Urlaubssemester
- Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse für den Hochschulzugang** falls zutreffend
- Ausbildungsvertrag bzw. Schulbestätigung für ein Verbundstudium (nur für duale Bewerber)
* Sofern Ihre deutsche HZB nicht zum Studium in Bayern berechtigt, müssen Sie sich mit einem Begleitschreiben (erhalten Sie im Referat Zulassung und Organisation) an die Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern wenden. Bitte beantragen Sie auch eine Durchschnittsnote.
Bewerber*innen mit ausländischer HZB müssen ihre VPD mit Logo von uni-assist einreichen, siehe FAQ 10.1.
** Wenn diese Unterlagen bei der Bewerbung noch nicht vorhanden sind, können sie bei der Immatrikulation nachgereicht werden.
Ausnahme:
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung bis zum Bewerbungsfristende noch nicht erhalten haben, können Sie diese für ein WiSe bis 20.07. bzw. für ein SoSe bis 20.01. mit der Nachladefunktion im Bewerbungsportal nachreichen. Vorläufige Zeugnisse werden nicht anerkannt.
Bei DoSV-Studiengängen (=Studiengänge mit NC):
Zunächst müssen wir das Bewerbungsende abwarten und alle eingegangenen Bewerbungen überprüfen.
Die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide werden voraussichtlich für ein Wintersemester ab Ende Juli bis Ende August bzw. für ein Sommersemester ab Ende Januar bis Ende Februar von der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) per E-Mail versendet.
Wenn Sie ein Zulassungsangebot erhalten, müssen Sie dieses unter hochschulstart.de fristgerecht annehmen. Achtung: Manche Koordinierungsregeln führen dazu, dass Hochschulstart für Sie bereits automatisch das Studienangebot angenommen hat. In diesem Fall lautet Ihr Status "Zugelassen" und Sie können sich sofort in unserem Bewerbungsportal online immatrikulieren.
Freie Studienplätze in DoSV-Studiengängen werden von der Stiftung für Hochschulzulassung verteilt, bis alle Studienplätze vergeben sind. Ein Losverfahren wird an bayerischen Hochschulen nicht durchgeführt.
Wir können unmöglich vorhersehen, ob Sie einen Studienplatz in einem der Nachrückverfahren erhalten werden, da wir das Bewerberverhalten nicht kennen. Wir bitten von derartigen Anfragen abzusehen!!!
Bei NC-freien Studiengängen:
Sofern Ihre Bewerbung den Status „gültig“ aufweist, können wir Ihnen bereits jetzt zusagen, dass Ihnen ein Studienplatz an der OTH Regensburg angeboten wird. (Gilt nicht für Bachelor Architektur und Industriedesign). Den entsprechenden Zulassungsbescheid können Sie im Bewerbungsportal herunterladen. Sie können Ihr Zulassungsangebot sofort im Bewerbungsportal annehmen und sich online immatrikulieren.
Sollten Sie sich auch für einen zulassungsbeschränkten Studiengang beworben haben, warten Sie bitte mit der jetzigen Immatrikulation ab, bis dort die Studienplatzvergabe entschieden ist. Spätestens bis Fristende sollten Sie sich aber zur Sicherheit immatrikulieren.
Falls Ihnen aufgrund fehlender Unterlagen keine Zulassung erteilt werden kann, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Für alle Studiengänge gilt:
Wird die Frist zur Studienplatzannahme bzw. für die Immatrikulation nicht eingehalten, muss die Bewerbung vom weiteren Verfahren bzw. von der Immatrikulation ausgeschlossen werden. Beachten Sie deshalb unbedingt die Frist! Falls Sie den Studienplatz wegen Erfüllung eines Dienstes oder aus persönlichen Gründen nicht antreten können/wollen, benötigen wir darüber keine Mitteilung!
Hier erhalten Sie alle nötigen Informationen.
Hier erhalten Sie alle nötigen Informationen.
Ausländerquote
Die Ausländerquote findet nur bei Bewerbungen für NC-Studiengänge Anwendung. In der Ausländerquote werden nur ausländische oder staatenlose Bewerber*innen berücksichtigt, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates des Europäischen Wirtschaftsraums, kurz EWR sind und die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben. EWR-Staatsangehörige und Bildungsinländer werden zulassungsrechtlich den Deutschen gleichgestellt.
Die Staatsangehörigkeit ist zulassungsrelevant. Sofern zwei Staatsangehörigkeiten vorhanden sind und die Quote für ausländische Studienbewerber angestrebt wird, darf nur die nichtdeutsche angegeben werden!
Für die Zulassung in der Ausländerquote sind 5 % der Studienplätze vorbehalten. Die Bewerber werden nur nach dem Grad der Qualifikation ausgewählt, Wartezeit wird nicht angerechnet. Anträge auf Anerkennung eines Härtefalles können nicht gestellt werden.
10.1 Zeugnisanerkennung
10.2 Deutschkenntnisse
10.3 Bewerbung an der OTH Regensburg
Wenn Sie bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben oder bis zum Ende der Bewerbungsfrist, siehe FAQ Nr. 1 abschließen werden, können Sie nur im Rahmen der Sonderquote von 2 % der Studienplätze zugelassen werden.
Sofern Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist, siehe FAQ Nr. 1 nicht im Besitz des Abschlusszeugnisses Ihres Erststudiums sind, werden Sie nicht in der Quote für Zweitstudienbewerber berücksichtigt.
Weitere Informationen erhalten Sie im gesonderten Informationsblatt.
Bewerber*innen mit einem Meister- oder einem gleichwertigen Abschluss können sich uneingeschränkt an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg bewerben und haben keine Fächerbindung.
Bewerber*innen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (Ausbildungs- bzw. Abschlusszeugnis in Verbindung mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule) und einer anschließend mindestens dreijährigen, der Berufsausbildung entsprechenden Tätigkeit können sich eingeschränkt, bzw. fachgebunden an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg bewerben. Ob Ihre Berufsausbildung die Voraussetzung für die Aufnahme des angestrebten Studium erfüllt, entscheidet die Studienfachberatung in einem obligatorischen Beratungsgespräch. Eine weitere Bedingung ist das erfolgreiche Bestehen eines zweisemestrigen Probezeitstudiums.
Für beide Gruppen gilt: Bevor Sie sich bewerben, müssen Sie ein Gespräch bei der Studienfachberatung führen und darüber einen Nachweis (erhalten Sie bei der Studienfachberatung) der Bewerbung beifügen und diese Unterlagen dann gemeinsam abgeben. Terminvorgaben oder -einladungen gibt es nicht. Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen individuellen Termin für das Gespräch bei der Studienfachberatung. Nachweise einer Studienfachberatung von anderen Hochschulen in Bayern, werden bei gleichen oder ähnlichen Studiengängen anerkannt und müssen auch im Bewerbungsportal hochgeladen werden.
Wenn es sich um einen Numerus Clausus Studiengang (NC Stg) handelt, werden im Rahmen der Sonderquote 4 % für beruflich Qualifizierte gemäß Art. 45 BayHSchG vergeben. Im Rahmen dieser Quote wird eine Sonderquote für beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber (Gesellinnen/Gesellen) gebildet. Der Anteil der Sonderquote entspricht dem Anteil der beruflich qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern an der Gesamtzahl der Bewerberinnen und Bewerber nach Art. 45 BayHSchG (Ausschlussquote). Die Auswahl erfolgt dann anhand der Durchschnittsnote des Zeugnisses über den Berufs- oder Meisterabschluss bzw. eines gleichwertigen Abschlusses.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Allgemeine Studienberatung.
Sollten Sie nicht in Vollzeit, sondern berufsbegleitend – also parallel zu Ihrer Berufstätigkeit – studieren möchten, empfehlen wir Ihnen einen Besuch auf den Seiten des Zentrums für Weiterbildung und Wissensmanagement (ZWW). Die OTH Regensburg hat verschiedene berufsbegleitende Bachelor- und Masterstudiengänge im Angebot, wobei die Bachelorstudiengänge auch ohne Abitur absolviert werden können.
Insbesondere für die Aufnahme eines technischen bzw. ingenieurwissenschaftlichen Studiums erweist sich der Besuch eines Vorbereitungskurses (u.a. Mathematik) als sinnvoll. Hier bietet die OTH Regensburg passende Vorbereitungsangebote für beruflich Qualifizierte an.
In den NC-Studiengängen ist es möglich Sonderanträge zu stellen. Dabei wird zwischen Härtefallantrag, besonderem öffentlichem Interesse und Nachteilsausgleich unterschieden.
Die Unterlagen sind zusammen mit der Studienbewerbung, spätestens bis zum Ende der Bewerbungsfrist digital hochzuladen. Weitere Informationen erhalten Sie im gesonderten Informationsblatt.
Bewerber*innen mit einer Behinderung oder mit chronischen Erkrankungen erhalten hier weitere Informationen.
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, sich mehrfach zu bewerben. (Auch die Kombinationen Bachelor und Master oder Bachelor höheres Semester und erstes Semester sind möglich. Achtung: Es gelten unterschiedliche Bewerbungsfristen). Dies ist für NC-Studiengänge gedacht, da es nicht sicher ist, einen Platz zu bekommen. Jedoch macht es wenig Sinn, sich für mehrere NC-freie Studiengänge zu bewerben, da hier davon ausgegangen werden kann, einen Platz zu bekommen.
Beachten Sie dabei aber unbedingt folgende Punkte (und das spezielle Vorgehen in zulassungsbeschränkten Studiengängen):
- Eine Studienbewerbung besteht aus einer Bewerbungsnummer unter der mehrere Studiengänge aufgeführt sind. Es genügt, die Unterlagen 1x hochzuladen - siehe FAQ-Nr. 6. Achten Sie aber darauf, dass verschiedene Studiengänge auch verschiedene Unterlagen z. B. Vorpraktikum benötigen.
- Es kann nicht auf Bewerbungsunterlagen aus vergangenen Verfahren verwiesen werden.
- Wir können nur Bewerbungen für die Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg annehmen, jedoch nicht für andere Hochschulen.
Wenn Sie in mehreren Studiengängen zugelassen wurden und Sie sich für einen entschieden haben, benötigen wir über die Absage des anderen Studiengangs keine Mitteilung.
Sie haben einen Vertrag abgeschlossen mit der Zusatzvereinbarung zum Dualen Studium (Verbundstudium)? Sie haben Interesse an einem zulassungsbeschränkten Studiengang?
Dann bewerben Sie sich hierzu bereits ein Jahr vor Studienbeginn frist- und formgerecht mit Ihrem Studienfördervertrag (Ausbildungsvertrag). Sie nehmen dann am Studienplatzvergabeverfahren teil. Wenn Sie bereits eine Zulassung erhalten nehmen Sie bitte dieses Semester aufgrund Ihrer Praxisphase den Studienplatz nicht online an, sondern beantragen Sie bei hochschulstart.de den Rückstellungsbescheid. Falls Sie in diesem Studienplatzvergabeverfahren keine Zulassung erhalten, probieren Sie es bei der nächsten Möglichkeit erneut.
Wenn das Bewerbungsverfahren für das Semester beginnt, in dem Sie wirklich mit dem Studium beginnen wollen, müssen Sie sich auch hier wieder frist- und formgerecht bewerben. Laden Sie bei der Bewerbung Ihren Studienfördervertrag (Ausbildungsvertrag), den damaligen Zulassungsbescheid von der Stiftung für Hochschulzulassung (=hochschulstart.de) oder den Rückstellungsbescheid hoch. Sie gelten dann als „Vorwegzulasser*in“ und erhalten demnach sicher einen Studienplatz.
Alle Bewerbungen werden in unserem Bewerbungsportal HISinOne mit einem Bewerbungsstatus gekennzeichnet. Sie sollten den Status Ihrer eigenen Bewerbungen regelmäßig kontrollieren.
In Vorbereitung
Sie haben den Antrag noch nicht online abgegeben.
Online eingegangen
Sie haben den Antrag online abgegeben. Aufgrund der vielen Bewerbungen kann es ein paar Tage bis zur Bearbeitung dauern. Bitte haben Sie Geduld.
Gültig
Ihre Bewerbung wurde bearbeitet und Sie nehmen am Studienplatz- vergabeverfahren teil. Falls Unterlagen fehlen, werden Ihnen diese im Bewerbungsportal angezeigt und zusätzlich auch die Angabe, wann Sie diese Unterlagen einreichen müssen.
Vorläufig ausgeschlossen
Ihre Bewerbung wurde bearbeitet und Sie nehmen nicht am Studienplatz- vergabeverfahren teil. Es fehlen wichtige Unterlagen, die Ihnen im Bewerbungsportal angezeigt werden. Es steht auch dabei, wann Sie diese Unterlagen einreichen müssen.
Ausgeschlossen
Eine Bewerbung befindet sich im Bewerbungsstatus "ausgeschlossen", wenn Ihre Bewerbung nicht gültig und daher für die Vergabe vom Zulassungsangebot ausgeschlossen wurde.
Ein gesetzter Status kann sich wieder ändern, z. B. bei nachgereichten Unterlagen, zweite Kontrolle Ihrer Bewerbung etc.. Kontrollieren Sie deshalb bitte vor Ende der Bewerbungsfrist in jedem Fall nochmal Ihren Status.
Zulassungsangebot liegt vor – Zulassungsbescheid folgt
Glückwunsch! Sie wurden für diesen Studiengang zugelassen.
- Bei NC-freien Studiengängen erscheint der Zulassungsbescheid in Kürze im Bewerbungsportal der OTH Regensburg als Download.
- Bei NC-Studiengängen müssen Sie nun den Platz bei hochschulstart.de annehmen. Anschließend erhalten Sie von der Stiftung für Hochschulzulassung (=hochschulstart.de) den Zulassungsbescheid per E-Mail. Bitte heben Sie diesen Bescheid unbedingt sorgfältig auf. Eine Zweitschrift kann nicht erstellt werden.
Zulassungsangebot aktuell nicht möglich – Ablehnungsbescheid folgt
Es tut uns leid. Aufgrund des NC´s haben Sie für diesen Studiengang keinen Studienplatz erhalten. Bitte warten Sie unbedingt den Ablehnungsbescheid ab. Hier stehen alle weiteren Informationen. Bitte rufen Sie nicht wegen einem möglichen Nachrückverfahren an. Wir können auch nicht vorhersehen, wie sich das Zulassungsverfahren entwickelt und ob noch ein Platz frei wird. Falls ein Platz frei wird, werden Sie umgehend informiert. Bitte heben Sie den Ablehnungsbescheid unbedingt sorgfältig auf. Eine Zweitschrift kann nicht erstellt werden.
Informationen über den Bewerbungsstatus bei hochschulstart.de erhalten Sie hier.
Auf folgender Seite finden Sie das Bewerbungsportal sowie weitere Informationen: Bachelorstudium (Erstsemester).